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GAP Deckung
Die Ersatzleistung der Kaskoversicherung basiert in einem Schadensfall auf dem Wiederbeschaffungswert für ein Fahrzeug. Gerade bei Leasingfahrzeugen kann sich das finanziell als nachteilig auswirken, denn der Leasinggeber verlangt auch in einem Schadensfall die Summe, die ihm laut Leasingvertrag nach der bisher abgelaufenen Zeit noch immer zusteht. Helfen kann hierbei eine so genannte GAP Deckung.
Übersetzt aus dem Englischen heißt gab = Lücke. Bei der GAP Deckung handelt es sich dementsprechend um eine zusätzliche Versicherungsleistung für Leasingfahrzeuge.
Eine GAP Deckung ist dabei in einigen Kaskoversicherungen bereits enthalten.
Eine GAP Deckung ersetzt dabei in einem Schadenfall, zum Beispiel bei Diebstahl oder bei Totalschaden, den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert eine Autos und seinem Wert laut dem Leasingvertrag.
Der Grund, warum eine derartige Versicherung sinnvoll sein kann, ist dass die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eine Autos und seinem Wert laut dem Leasingvertrag zum Beispiel bei einem Fahrzeug der oberen Mittelklasse ganz leicht einen Betrag von 10.000 Euro überschreiten kann. Die Differenz müsste für den Fall, dass keine GAP Deckung vereinbart wurde, vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden.
Insbesondere anzuraten ist eine GAP Deckung einem Leasingnehmer dabei gerade bei höherwertigen Fahrzeugen, die geleast wurden.
Im Schadensfall ersetzt eine GAP Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert für ein Fahrzeug und der vertraglichen Restforderung des Leasinggebers. Alle Versicherungsgesellschaften bieten eine so genannte GAP Deckung jedoch nicht an, oftmals wird auch von Seiten des Versicherungsnehmers her nicht daran gedacht, wobei der Versicherungsnehmer dies erst im Schadensfall bemerkt, wenn er die Restforderung des Leasinggebers aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss.
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